Schlafapnoe

UPS? Was ist das?

UPS steht für Unterkieferprotrusionsschiene. Gemeint ist eine zweiteilige Schiene, die Nachts getragen wird, um die Atemwege frei zu halten.

Jeder kennt es, oder hat zumindest schon einmal gehört: Schnarchen!

In unseren oberen Atemwegen gibt es keine Knochenoder Knorpel, durch die der Luftweg offen gehalten wird. Diese Aufgabe übernehmen Muskeln. Wenn wir schlafen erschlafft unsere Muskulaturen der Durchmesser der Atemwege verringert sich. Kommen bestimmte begünstigende Faktoren wie:

  • Geschlecht (Männer häufiger betroffen als Frauen)
  • Alter
  • Übergewicht
  • Anatomie des Gaumens, der Rachenmandeln oder des Rachenzäpfchens

dazu, wird der Durchmesser noch geringer.

Damit genügend Luft durch diese Engstelle in die Lungen kommt muss diese sehr stark angesogen werden. Die Gewebe geraten in Schwingung und erzeugen laute Töne: wir schnarchen.

Bei manchen Menschen verringert sich der Durchmesser so weit, dass sich die Atemwege ganz verschließen. Es kommt zu einem Atemstillstand, der Apnoe. Der Bettnachbar kann dies daran erkennen, dass das Schnarchen kurz aufhört, anschließend schnappt der Schläfer meist nach Luft und das Schnarchen beginnt von Neuem.

Unser Gehirn registriert auch im Schlaf, wenn zu wenig Sauerstoff ankommt und weckt den Schläfer kurz, ohne dass dieser es bewusst merkt. Dies kann bis zu vielen hundert Mal in der Nacht passieren. So wird der Schlaf ständig unterbrochen, der Schläfer ist am nächsten Morgenlicht erholt, obwohl er gefühlt durchgeschlafen hat.

Eine Schlafmediziner kann im Schlaflabor durch

  • Messung der Hirnströme
  • Messung Ein- und Ausatmung
  • Erfassung der Muskulaturspannung

feststellen, ob eine Schlafapnoe vorliegt und verordnet in der Regel ein CPAP- Gerät  – ein Gerät mit einer Nasen- oder Mund- Nasenmaske, das kontinuierlich einen leichten Überdruck erzeugt, so dass die Gewebe nicht kollabieren.

Aber nicht Jeder kommt mit einem solchen Gerät zurecht. In diesenFall kann der Schlafmediziner eine Apnoeschiene/ UPS verordnen, die dann von der gesetzlichen Versicherung nach Antragstellung übernommen wird.

Bei privat versicherten Patienten muss in der Regel keine CPAP- Unverträglichkeit vorliegen, damit die Versicherung die Kosten für die UPS übernimmt.

Handelt es sich bei dem Patienten um einen Schnarcher- das bedeutet keine Atemaussetzer, sondern nur eine Lärmbelästigung- ist die Schiene eine reine Privatleistung. Kann jedoch trotzdem Kosten sparen, da keine getrennten Schlafzimmer oder Hotelzimmer benötigt werden.